Regelwerk geprüft — Rechtsstand: 22.07.2026Fachlich verantwortet von Lukas Räder, Sicherheitsingenieur & Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Verbandbuch — Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

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Datum / UhrzeitName der verletzten PersonOrt und Hergang (kurz)Art und Umfang der VerletzungErste-Hilfe-MaßnahmenName Ersthelfer/in · Zeugen
      
      
      
      
      
      
      
      
      
Wichtig: Jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren — auch kleine Verletzungen. Die Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten: vertraulich aufbewahren und nur befugten Personen zugänglich machen. Die Dokumentation dient auch als Nachweis, falls Spätfolgen als Arbeitsunfall geltend gemacht werden.
Vorlage: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Grundlage: Pflicht zur Ersten Hilfe (§ 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)