Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
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Ihr Arbeitsschutz in einer Mappe, mit geprüfter Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG), sie ist aber selten die einzige Unterlage, nach der gefragt wird. Deshalb bekommen Sie nicht ein Dokument, sondern die geordnete Mappe darum herum: 11 Register mit ihrer Rechtsgrundlage, 12 ausfüllfertige Vorlagen und eine Übersicht, was schon befüllt ist. Alles auf Basis Ihrer Angaben, ohne Betriebsbegehung. Pflicht ist die Beurteilung selbst. Dass ein Externer sie prüft, verlangt § 5 ArbSchG nicht; bei uns gehört die fachkundige Prüfung trotzdem immer dazu.

Arbeitsschutzmappe mit geprüfter Gefährdungsbeurteilung

Ein Paket, kein Baukasten. Alles Folgende ist enthalten, ohne Zusatzmodule und ohne laufende Kosten.

  • 11Register für Ihre Unterlagen
  • 12Vorlagen zum Ausfüllen
  • 11Gefährdungsfaktoren je Bereich
  • 1–3Werktage bis zur Freigabe

Das steckt in der Mappe

Sehen Sie selbst hinein. Der Ordner unten zeigt echte Seiten aus einem Musterpaket, so wie sie ein Gastronomiebetrieb bekommt: die Beurteilung mit ihren Arbeitsbereichen, die ausgefüllten und die leeren Vorlagen, den Prüfvermerk. Fahren Sie mit der Maus darüber, dann klappt er auf.

Musterbeispiel

Damit Sie sehen, welche Punkte Ihre Mappe enthält. Die Seiten stammen aus einem Gastronomiebetrieb und sind auf jeder Seite als Muster gekennzeichnet. Ihre Mappe entsteht aus Ihren eigenen Angaben: Ihr Betriebsname, Ihre Arbeitsbereiche, Ihre Arbeitsmittel und Ihre Gefahrstoffe stehen darin, nicht die eines Musterbetriebs.

Zum Öffnen darüberfahren oder antippen

Register 0 · Deckblatt und Übersicht

Erste Seiten der Mappe

Deckblatt der Mappe

Von uns erstelltSeite 1 von 26

Sie erhalten die Mappe als PDF im Format DIN A4, zum Ausdrucken und Abheften in einen Ordner Ihrer Wahl. Wir versenden kein gedrucktes Heft.

Und das sind die Register im Einzelnen, jedes mit seiner Rechtsgrundlage und einer Angabe, woher der Inhalt kommt. Die Gliederung folgt der Aufzählung, die die Handlungsanleitung der staatlichen Aufsicht (LASI, LV 59, Anhang 5) als weitere Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung nennt.

  1. GefährdungsbeurteilungBeurteilung je Betrachtungseinheit, Maßnahmenplan, bei der geprüften Fassung der Prüfvermerk§ 5 ArbSchG · § 6 ArbSchGVon uns erstellt
  2. Verantwortung und BetreuungSchriftliche Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, Benennung der Ersthelfer und Brandschutzhelfer, Übertragung von Unternehmerpflichten§ 2 Abs. 1 ASiG · § 5 Abs. 1 ASiG · § 2 Abs. 1 DGUV V2 · § 13 ArbSchG · ASR A2.2 Nr. 3.9Vorlage liegt beiSie ergänzen
  3. UnterweisungNachweise mit Datum, Themen und Unterschriften der unterwiesenen Personen§ 12 ArbSchG · § 4 Abs. 1 DGUV V1 · § 12 Abs. 1 BetrSichV · § 9 DGUV V25 (bei Bargeldumgang)Vorlage liegt bei
  4. Erste HilfeAushang mit Notrufnummern und Ersthelfern, Verbandbuch, Ersthelferverzeichnis mit Ausbildungsnachweis§ 10 ArbSchG · § 24 DGUV V1 · § 26 DGUV V1Vorlage liegt beiSie ergänzen
  5. Brandschutz und NotfallVerhalten im Brandfall, Benennung und Unterweisung der Brandschutzhelfer mit Löschübung, Instandhaltungsnachweise der Feuerlöscheinrichtungen, Flucht- und Rettungsplan soweit erforderlich§ 10 ArbSchG · § 22 Abs. 2 DGUV V1 · ASR A2.2 Nr. 7.1 · ASR A2.2 Nr. 7.3 · ASR A2.2 Nr. 7.4.1 · § 4 Abs. 4 ArbStättVVorlage liegt beiSie ergänzen
  6. GefahrstoffeGefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter der Lieferanten, Betriebsanweisungen§ 6 Abs. 12 GefStoffV · § 5 Abs. 1 GefStoffV · TRGS 400 Nr. 5.8Vorlage liegt beiSie ergänzen
  7. Arbeitsmittel und PrüfungenÜbersicht der Prüffristen, Prüfnachweise, Betriebsanleitungen der Hersteller, Verzeichnis überwachungsbedürftiger Anlagen; bei Sicherheitseinrichtungen gegen Überfälle auch deren Funktionsprüfung§ 3 BetrSichV · § 14 Abs. 7 BetrSichV · § 17 BetrSichV · § 5 DGUV V3 · TRBS 1201 · § 21 DGUV V25Vorlage liegt beiSie ergänzen
  8. BetriebsanweisungenJe Gefahrstoff und je Arbeitsmittel, abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung; bei Bargeldumgang zusätzlich Verhalten bei Überfällen§ 14 GefStoffV · TRGS 555 Nr. 3.2.1 · § 12 Abs. 2 BetrSichV · § 8 DGUV V25Vorlage bei passenden StoffenSie ergänzen
  9. Besondere PersonengruppenBeurteilungen und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und für schwangere oder stillende Beschäftigte§ 14 MuSchG · § 10 MuSchG · § 49 JArbSchG · § 41 JArbSchGVorlage liegt beiSie ergänzen
  10. Arbeitsmedizinische VorsorgeVorsorgekartei, Bescheinigungen des Betriebsarztes§ 3 Abs. 4 ArbMedVV · § 6 Abs. 3 ArbMedVVVorlage liegt beiSie ergänzen
  11. Unfälle und MeldungenErfassung der Arbeitsunfälle, Durchschriften der Unfallanzeigen an den Unfallversicherungsträger§ 6 Abs. 2 ArbSchG · § 193 Abs. 1 SGB VII · § 193 Abs. 4 SGB VIIVorlage liegt bei
Was nicht von uns kommen kann
  • Nachweise Dritter: Prüfprotokolle einer befähigten Person, Ersthelfer-Ausbildungsnachweise, Vorsorgebescheinigungen des Betriebsarztes.
  • Betriebsindividuelle Unterlagen: Sicherheitsdatenblätter bekommen Sie kostenlos von Ihrem Lieferanten, Betriebsanleitungen liegen den Geräten bei.
  • Die Prüffristen selbst. Sie sind ein Ergebnis Ihrer Beurteilung und hängen von Einsatzbedingungen ab, die nur Ihr Betrieb kennt. Die Übersicht liegt bei, die Frist tragen Sie ein.

Die Mappe benennt diese Stellen einzeln und sagt Ihnen, wo Sie das jeweilige Papier bekommen. Verdeckt wird nichts.

  • Arbeitsschutzmappe als PDF in DIN A4Zum Ausdrucken und Abheften in einen Ordner Ihrer Wahl: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und ein Trennblatt je Register, von der Beurteilung bis zur Betriebsanweisung. Jedes Trennblatt sagt, was hineingehört, auf welcher Vorschrift es beruht und woher der Inhalt kommt. Eine Übersichtsseite zeigt auf einen Blick, was schon befüllt ist und was Sie noch ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchGRegister 1 und die Grundlage für fast alles Weitere. Für jeden Ihrer Arbeitsbereiche, entlang der 11 Gefährdungsfaktoren der GDA-Leitlinie, mit Maßnahmen in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge. Auch was nicht relevant ist, wird dokumentiert.
  • Persönlich geprüft und abgezeichnetEine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft Ihre Beurteilung auf Plausibilität und Vollständigkeit und zeichnet sie ab, mit Namen, Qualifikation, Prüfdatum und Dokument-Kennung. In der Regel in 1 bis 3 Werktagen.
  • Gefahrstoffverzeichnis, vorbereitetRegister 4, vorbefüllt mit den Stoffen, die Sie im Fragebogen genannt haben, mit den fünf Spalten, die § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung verlangt. Als Excel zum Fortschreiben und als PDF zum Aushängen.
  • Betriebsanweisungen zum AushängenRegister 9, im Querformat für den Aushang am Arbeitsplatz, mit den sieben Punkten nach TRGS 555. Sie liegen bei, wenn Ihre Stoffangaben auf eine unserer Gruppen passen; Handelsname und Gefahrenhinweise tragen Sie aus dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Produkts nach.
  • Ausfüllfertige Vorlagen für die übrigen RegisterUnterweisungsnachweis, Erste-Hilfe-Aushang, Verbandbuch, Ersthelferverzeichnis, Prüffristenübersicht, Prüfnachweis, Vorsorgekartei, Verzeichnis der Jugendlichen, Bestellung der Betreuung. Jede mit ihrer Rechtsgrundlage im Kopf und einem Merkkasten, worauf es ankommt.
  • Excel und PDFDie Excel-Dateien zum Weiterpflegen, wenn sich etwas ändert. Die PDF zum Ausdrucken, Abheften und Vorlegen. Kein Abo, keine laufenden Kosten, die Dateien gehören Ihnen.
Alles oben Genannte
199
netto · einmalig · keine Folgekosten

Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei. Nebenräume wie Empfang, Lager oder Sozialraum werden mitbeurteilt und kosten nichts extra; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche. Kein Abo, keine Grundgebühr, keine Anfahrt.

Alle Preise netto. Angebot ausschließlich für Unternehmen.
Mitgültiger Umsatzsteuer-Identifikations­nummer Ihres Betriebs rechnen wir im Reverse-Charge-Verfahren ab: Es kommt keine Umsatzsteuer hinzu, Sie zahlen genau diese 199,00 (§ 6 AGB).
Ohne Umsatzsteuer-Identifikations­nummer kommen 19 % zypriotische Umsatzsteuer hinzu — wir sind eine Gesellschaft mit Sitz in Zypern. Sie zahlen dann 236,81. Diese Steuer können Sie in Deutschland nicht als Vorsteuer geltend machen.
Die Nummer geben Sie beim Bezahlen an. Wenn Ihr Betrieb noch keine hat, bekommen Sie sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.
Mehr als 5 Arbeitsbereiche? Hier nachrechnen.

Arbeitsbereiche sind Räume oder Tätigkeiten, in denen ähnlich gearbeitet wird: Salon, Waschplatz, Lager, Küche, Verkaufsraum. Für jeden entsteht eine eigene Beurteilung über alle elf Gefährdungsfaktoren.

Bis 5 Bereiche kostet es immer dasselbe. Trennen Sie Bereiche also ruhig sauber — das macht Ihre Beurteilung besser und ändert am Preis nichts. Jeder weitere Bereich kostet 39 €.

So läuft es

  1. 1Fragebogen ausfüllenSieben Schritte, im Betrieb statt am Schreibtisch. Auswahllisten für Ihre Branche, kein leeres Blatt. Etwa 15 Minuten.
  2. 2Wir erstellen Ihre UnterlagenDie Beurteilung entlang der 11 Gefährdungsfaktoren der GDA-Leitlinie, mit Maßnahmen in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge und jeder Aussage mit Fundstelle. Dazu die Mappe, das Gefahrstoffverzeichnis und die Vorlagen.
  3. 3Fachkraft prüft und zeichnet abEine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft persönlich auf Plausibilität und Vollständigkeit. Danach bekommen Sie alle Dateien über einen persönlichen Link, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen.

Was Sie jetzt wahrscheinlich fragen

Ist die Prüfung Pflicht?

Nein. Der Arbeitgeber darf die Gefährdungsbeurteilung selbst fachkundig verantworten, und § 5 ArbSchG verlangt keine Prüfung durch einen Externen. Die Prüfung liefert den dokumentierten Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat. Bei uns gehört sie immer dazu, aus einem sachlichen Grund: Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (TRGS 400 Nr. 3.1). Reinigungs- und Desinfektionsmittel zählen dazu, es betrifft also fast jeden Betrieb.

Habe ich damit alles beisammen, wenn eine Kontrolle kommt?

Sie haben die Struktur beisammen und den größten Teil des Inhalts. Die Beurteilung ist erstellt und abgezeichnet, das Gefahrstoffverzeichnis ist vorbereitet, für die übrigen Register liegen ausfüllfertige Vorlagen bei. Drei Dinge kann Ihnen niemand von außen liefern: Nachweise Dritter wie Prüfprotokolle und Ersthelfer-Ausbildungen, betriebsindividuelle Unterlagen wie Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten, und die Unterschriften Ihrer Beschäftigten unter der Unterweisung. Die Mappe sagt Ihnen Register für Register, was davon bei Ihnen noch offen ist, statt die Lücke zu verdecken.

Muss nicht jemand in meinen Betrieb kommen?

Das Arbeitsschutzrecht schreibt für die Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsbegehung durch einen Externen vor. Verlangt wird eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung. Die Ortskenntnis bringt der Arbeitgeber ein, er ist Normadressat. Sie füllen den Fragebogen im Betrieb aus, wir liefern Systematik, Regelwerkskenntnis und die fachkundige Prüfung.

Was bringt mir der Prüfvermerk konkret?

Bei einer BG-Kontrolle oder nach einem Arbeitsunfall wird gefragt, ob die Gefährdungsbeurteilung fachkundig erstellt wurde. Der Prüfvermerk dokumentiert genau das: mit Name, Qualifikation und Prüfdatum der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Eine Unterschrift verlangt das Arbeitsschutzgesetz dafür nicht.

Ersetzt das meine Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft?

Nein. Eine Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft ist Pflicht ab dem ersten Beschäftigten, für Betriebe bis 20 aber in einer leichten, anlassbezogenen Form ohne feste Einsatzzeiten und ohne verpflichtende Regelbegehung (DGUV Vorschrift 2, Anlage 1). Unsere Prüfung ist keine solche Betreuung und keine Bestellung als Fachkraft für Ihren Betrieb.

Was ist nicht enthalten?

Bestimmte Fälle sind vom Prüfumfang ausgenommen, zum Beispiel Asbest, Explosionsschutz oder messpflichtiger Lärm. Ein einzelner Bereich, den wir nicht abschließend beurteilen können, wird im Dokument benannt und ist vom Prüfvermerk ausgenommen. Dafür verweisen wir auf sicherheitstechnische Dienste vor Ort oder Ihre Berufsgenossenschaft. Ein behördliches Zertifikat und eine Rechtsberatung sind es ebenfalls nicht.

Passt das zu Ihrem Betrieb?

Der Schnell-Check sagt Ihnen das in zwei Fragen, kostenlos und ohne Anmeldung. Bei manchen Konstellationen raten wir vom Online-Weg ab und sagen Ihnen das dort auch.

Der Online-Service startet in Kürze. Die Bestellung befindet sich im Aufbau. Den Fragebogen können Sie bereits jetzt kostenlos im Testbetrieb ausprobieren: Fragebogen testen →