Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
Über mich

Lukas Räder, M.Sc.

Sicherheitsingenieur · Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 7 ASiG (Ausbildungsträger: CQ Beratung+Bildung GmbH, Berlin, 2020)
Lukas Räder, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit, mit Schutzhelm und Arbeitskleidung

Warum dieser Service?

Kleinbetriebe brauchen im Arbeitsschutz keinen Papierberg aus Vorschriftentexten, sondern klare Antworten: Was gilt für mich, was nicht, und wo fange ich an? Und dann geordnete Unterlagen, die im Regal stehen und benutzt werden. Genau dafür gibt es diesen Dienst: Sie beantworten Fragen zu Ihrem Betrieb, daraus entsteht Ihre Gefährdungsbeurteilung als Excel und PDF.

Und ehrlich, wie das hier funktioniert: Die Beurteilung entsteht ausschließlich anhand Ihrer Angaben, ohne Begehung und ohne Messungen. Das Arbeitsschutzrecht verlangt für die Gefährdungsbeurteilung keine Begehung durch einen Externen, sondern eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung. Die Ortskenntnis bringen Sie ein, denn Sie kennen Ihren Betrieb. Was dieser Dienst dazugibt, ist die Fachkunde.

§ 5 ArbSchG verlangt eine fachkundige Beurteilung, und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt diese Fachkunde nachweisbar mit. Pflicht ist die Prüfung nicht, sie ist Ihre Entscheidung. Fachlich verantwortet wird das hier von einer Person mit Namen und Qualifikation, nicht von einer anonymen Redaktion. Und wo der Online-Weg für einen Betrieb nicht das richtige Werkzeug ist, sagen wir das, statt etwas zu verkaufen.

Hinweis zur Einordnung: Die Leistungen dieser Website umfassen keine sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG / DGUV Vorschrift 2, keine Betriebsbegehungen und keine Rechtsberatung.