Vom Fragebogen zur fertigen Gefährdungsbeurteilung
1Fragebogen ausfüllen (10–15 Minuten)
Branche, Beschäftigtenzahl, Arbeitsbereiche, Maschinen, Gefahrstoffe, besondere Personengruppen — plus ein Block ehrlicher Fragen zu Sachverhalten, die vor Ort beurteilt werden müssen. Tipp: Legen Sie vorher eine kurze Liste Ihrer Geräte und Arbeitsstoffe bereit, dann geht es flüssig.
2Strukturierter Entwurf entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht ein systematischer Entwurf entlang der 11 Gefährdungsfaktoren der GDA-Leitlinie — je Bereich, mit Maßnahmenvorschlägen in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge. Auch was nicht relevant ist, wird dokumentiert: Vollständigkeit ist Teil der Qualität.
3Ihre Wahl: Entwurf oder geprüfte Fassung
Basis: Sie erhalten den Entwurf als Excel und PDF zur eigenen Verantwortung. Geprüft (empfohlen): Lukas Räder prüft persönlich auf Plausibilität und Vollständigkeit — auf Basis Ihrer Angaben, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Gibt es Rückfragen, melden wir uns.
4Dokumente erhalten
Excel-Arbeitsdatei (zum Weiterpflegen) und PDF. Bei der geprüften Fassung zusätzlich: der fachkundliche Prüfvermerk mit Name, Qualifikation, Prüfdatum und Dokument-Kennung — Ihr dokumentierter Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat.
5Leben damit arbeiten — und fortschreiben
Die GBU ist ein Arbeitsdokument: Setzen Sie die Maßnahmen um, prüfen Sie die Wirksamkeit und schreiben Sie die Beurteilung fort, wenn sich etwas ändert — neue Geräte, neue Tätigkeiten, ein Unfall, neue Rechtslage. Anlassbezogen, nicht nach starrem Kalender.
Ehrliche Grenzen: Wann Online nicht reicht
Manche Sachverhalte lassen sich ohne Betriebsbegehung oder Messung nicht fachkundig beurteilen. Wir fragen sie im Fragebogen offen ab — und gehen so damit um:
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Ab 21 Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 eine Betreuungsform mit Arbeitsplatzbegehungen vor. Ein reiner Online-Dienst wäre hier nicht seriös — wir verkaufen Ihnen dann bewusst nichts und nennen den richtigen Weg.
Vor-Ort-Sachverhalte
Asbest, Explosionsschutz, messpflichtiger Lärm, Arbeiten unter Spannung und Ähnliches: Diese Bereiche werden im Entwurf — soweit möglich — mit beurteilt, sind aber von der fachkundigen Prüfung ausgenommen und im Dokument klar gekennzeichnet, mit Hinweis auf sicherheitstechnische Dienste vor Ort oder Ihre Berufsgenossenschaft.