Arbeitsschutz-Pflichten für Betriebe mit 1–20 Beschäftigten
1 · Grundpflichten — gelten für jeden Betrieb
Ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Branche.
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen — und das Ganze dokumentieren und bei Änderungen fortschreiben. Das Gesetz verlangt eine fachkundige Beurteilung; die Fachkunde kann der Arbeitgeber selbst sicherstellen oder sich fachkundig unterstützen lassen.
§§ 5, 6 ArbSchGSicherheitstechnische & betriebsärztliche Betreuung
Jeder Betrieb muss eine Betreuungsform wählen. Bis 20 Beschäftigte ist die vereinfachte Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten möglich — der Umfang richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
ASiG · DGUV Vorschrift 2, Anlage 1Unterweisung
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig — in der Praxis mindestens jährlich, dokumentiert, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.
§ 12 ArbSchGErste Hilfe & Notfallorganisation
Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Notruf- und Fluchtwege sowie die Dokumentation von Verletzungen gehören in jeden Betrieb — und werden bei Begehungen regelmäßig geprüft.
§ 10 ArbSchG · DGUV Vorschrift 12 · Anlass- und tätigkeitsabhängige Pflichten
Ob diese Pflichten Sie treffen, ergibt sich aus Ihren Tätigkeiten — und genau das klärt die Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffverzeichnis
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet — vom Reinigungsmittel bis zur Haarfarbe — führt ein Verzeichnis und leitet Schutzmaßnahmen ab. Die Gefährdungsbeurteilung darf hier nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
§ 6 GefStoffV · TRGS 400Besondere Personengruppen
Für Schwangere und Stillende sowie Jugendliche gelten zusätzliche Beurteilungs- und Schutzpflichten — auch im kleinsten Betrieb.
MuSchG · JArbSchGArbeitsmittel-Prüfungen
Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.
BetrSichVArbeitsmedizinische Vorsorge
Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.
ArbMedVV3 · Entwarnung: Was erst ab 21 Beschäftigten gilt
Manche Anforderungen, vor denen Kleinbetriebe gewarnt werden, greifen erst oberhalb Ihrer Betriebsgröße.
Sicherheitsbeauftragter, ASA & Grundbetreuung
Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.
DGUV Vorschrift 1 · DGUV Vorschrift 2