Regelwerk geprüft — Rechtsstand: 22.07.2026Fachlich verantwortet von Lukas Räder, Sicherheitsingenieur & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Pflichten-Überblick

Arbeitsschutz-Pflichten für Betriebe mit 1–20 Beschäftigten

Kurz gesagt: Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten braucht eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), eine Form der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung (ASiG), regelmäßige Unterweisungen (§ 12 ArbSchG) und eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation. Weitere Pflichten hängen von Branche, Tätigkeiten und Anlässen ab — fast alle leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab.

1 · Grundpflichten — gelten für jeden Betrieb

Ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Branche.

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungen ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, Wirksamkeit prüfen — und das Ganze dokumentieren und bei Änderungen fortschreiben. Das Gesetz verlangt eine fachkundige Beurteilung; die Fachkunde kann der Arbeitgeber selbst sicherstellen oder sich fachkundig unterstützen lassen.

§§ 5, 6 ArbSchG

Sicherheitstechnische & betriebsärztliche Betreuung

Jeder Betrieb muss eine Betreuungsform wählen. Bis 20 Beschäftigte ist die vereinfachte Regelbetreuung ohne feste Einsatzzeiten möglich — der Umfang richtet sich nach Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

ASiG · DGUV Vorschrift 2, Anlage 1

Unterweisung

Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig — in der Praxis mindestens jährlich, dokumentiert, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung.

§ 12 ArbSchG

Erste Hilfe & Notfallorganisation

Ersthelfer, Erste-Hilfe-Material, Notruf- und Fluchtwege sowie die Dokumentation von Verletzungen gehören in jeden Betrieb — und werden bei Begehungen regelmäßig geprüft.

§ 10 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1

2 · Anlass- und tätigkeitsabhängige Pflichten

Ob diese Pflichten Sie treffen, ergibt sich aus Ihren Tätigkeiten — und genau das klärt die Gefährdungsbeurteilung.

Gefahrstoffverzeichnis

Wer mit Gefahrstoffen arbeitet — vom Reinigungsmittel bis zur Haarfarbe — führt ein Verzeichnis und leitet Schutzmaßnahmen ab. Die Gefährdungsbeurteilung darf hier nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

§ 6 GefStoffV · TRGS 400

Besondere Personengruppen

Für Schwangere und Stillende sowie Jugendliche gelten zusätzliche Beurteilungs- und Schutzpflichten — auch im kleinsten Betrieb.

MuSchG · JArbSchG

Arbeitsmittel-Prüfungen

Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.

BetrSichV

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.

ArbMedVV

3 · Entwarnung: Was erst ab 21 Beschäftigten gilt

Manche Anforderungen, vor denen Kleinbetriebe gewarnt werden, greifen erst oberhalb Ihrer Betriebsgröße.

Sicherheitsbeauftragter, ASA & Grundbetreuung

Ausführliche Erläuterung in Vorbereitung.

DGUV Vorschrift 1 · DGUV Vorschrift 2
Fast alle diese Pflichten setzen die Gefährdungsbeurteilung voraus oder bauen auf ihr auf. GBU online erstellen — auf Wunsch fachkundig geprüft →