Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Informationen und Formulare kosten nichts. Bezahlt wird nicht das Dokument, sondern die Frage, wer die Beurteilung macht. Machen Sie sie selbst, kostet das nichts bis mehrere hundert Euro an Werkzeug — und Ihre Zeit. Geben Sie sie an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ab, die in den Betrieb kommt, bezahlen Sie Arbeitszeit nach Stundensatz zuzüglich Anfahrt; für einen vergleichbaren Umfang sind das gerechnet grob 600 bis 900 € netto. Bei uns sind es 199 € netto für bis zu 5 Arbeitsbereiche, ohne Begehung, auf Basis Ihrer Angaben.
Selbst machen oder abgeben
Das ist die Entscheidung, und sie bestimmt den Preis. Alles darüber hinaus ist Ausstattung. Fremde Angaben sind veröffentlichte Listenpreise, abgerufen am 5. August 2026; sie ändern sich, prüfen Sie beim Anbieter nach, bevor Sie sich entscheiden.
Sie machen die Arbeit selbst
Sie bekommen ein Werkzeug. Beurteilen, entscheiden und verantworten müssen Sie.
| Weg | Preis | Was Sie dafür bekommen |
|---|---|---|
| Kostenloses Raster | 0 € | Ausfüllbares Online-Formular, teils branchenspezifisch. Stellt die Fragen, beantwortet sie nicht. Kein Prüfvermerk. |
| Vorlage zum Herunterladen | rund 50 € | Excel- oder Word-Datei mit vorgedachten Gefährdungen. Einzelne Branchenvorlagen liegen bei rund 50 €, Pakete aus mehreren Dokumenten gehen bis in den vierstelligen Bereich. Welche davon auf Ihren Betrieb zutreffen, entscheiden Sie. |
| Software | mehrere hundert Euro | Programm mit Checklisten und Rechtskataster, als Einmalkauf oder im Abo mit Einrichtungsgebühr. Besseres Werkzeug, dieselbe Arbeit. |
Sie geben die Arbeit ab
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beurteilt und zeichnet mit Namen ab.
| Weg | Preis | Was Sie dafür bekommen |
|---|---|---|
| Online, ohne Betriebsbegehung ← wir | 199 € netto | Unser Weg: Fragebogen etwa 15 Minuten, bis 5 Arbeitsbereiche, Rückgabe in 1 bis 3 Werktagen. Beurteilt wird auf Basis Ihrer Angaben. |
| Dienstleister mit Betriebsbegehung | gerechnet 600–900 € | Eine Fachkraft kommt in den Betrieb und sieht sich die Arbeitsplätze selbst an. Bezahlt wird Arbeitszeit nach Stundensatz, dazu Anfahrt. Die Spanne ist aus Stundensatz und Aufwand gerechnet, nicht bei Anbietern erhoben — den Endpreis macht jeder individuell. Bei allem, was man messen oder anfassen muss, ist das der richtige Weg. |
Was „selbst machen“ tatsächlich heißt
Ein gutes Raster stellt die richtigen Fragen. Beantworten muss sie Ihr Betrieb, und das ist die eigentliche Arbeit: für jeden Arbeitsbereich die elf Gefährdungsfaktoren der GDA-Leitlinie durchgehen, entscheiden, was zutrifft, für jede Gefährdung eine Maßnahme in der gesetzlich vorgesehenen Rangfolge festlegen, das Ganze dokumentieren und fortschreiben.
Ob dabei etwas fehlt, entscheidet nicht das Formular, sondern ob jemand weiß, wonach zu suchen ist. Genau deshalb verlangt § 5 ArbSchG für die Beurteilung Fachkunde. Und deshalb ist es auch kein Widerspruch, dass die Informationen frei verfügbar sind: Wissen, was zu tun ist, und beurteilen können, sind zwei verschiedene Dinge — sonst bräuchte es die Anforderung im Gesetz nicht.
Diese Fachkunde darf sich der Arbeitgeber einkaufen. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss er es sogar: Nach TRGS 400 Nr. 3.1 darf die Gefährdungsbeurteilung dann nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, und Reinigungs- sowie Desinfektionsmittel zählen bereits dazu.
Wenn Sie abgeben: zwei Wege
Erst hier lohnt ein Preisvergleich, weil erst hier dasselbe verglichen wird — beide Wege liefern eine Beurteilung, die eine fachkundige Person verantwortet und mit Namen abzeichnet. Der Unterschied ist die Begehung.
Mit Begehung. Sie kaufen keinen Artikel, sondern Arbeitszeit. Der Preis setzt sich aus drei Größen zusammen, und jede davon kann Ihnen der Anbieter vor der Beauftragung nennen: dem Stundensatz, der Stundenzahl für Begehung, Auswertung und Dokumentation und der Anfahrt. Marktübliche Stundensätze externer Fachkräfte für Arbeitssicherheit liegen zwischen 40 und 150 € netto, für kleine und mittlere Betriebe typischerweise bei 70 bis 100 € (Stand 5. August 2026). Abgerechnet wird üblicherweise nach Aufwand, nicht pauschal. Wie viele Stunden Ihr Betrieb braucht, hängt von Größe, Zahl der Arbeitsbereiche und Maschinen ab — das kann seriös nur beantworten, wer Ihren Betrieb kennt. Die Anfahrt kommt regelmäßig obendrauf: Wegezeit gilt nicht als Einsatzzeit.
| Arbeitszeit gesamt | bei 70 € netto/Std. | bei 100 € netto/Std. |
|---|---|---|
| 5 Stunden (2 h Begehung + 3 h Erstellung) | 350 € | 500 € |
| 8 Stunden (2 h Begehung + 6 h Erstellung) | 560 € | 800 € |
Was das in der Summe bedeutet. Die Tabelle ist reine Multiplikation und ihre unterste Zahl ein rechnerischer Boden, kein Angebot: Sie setzt zugleich die wenigsten Stunden und den niedrigsten Satz an und lässt die Anfahrt weg. Realistisch sollten Sie für Begehung und Erstellung der Beurteilung mit rund 600 bis 900 € netto rechnen, Anfahrt und Terminaufwand eingerechnet.
⚠️ Diese Spanne ist gerechnet, nicht erhoben. Sie folgt aus den Stundensätzen oben und einer von uns angenommenen Stundenzahl — sie ist kein Angebot und keine Erhebung unter Anbietern. Veröffentlicht werden am Markt fast nur Einstiegspreise; den Endpreis macht jeder Anbieter individuell nach Betriebsgröße und Umfang. Lassen Sie sich deshalb die Stundenzahl und die Anfahrt vorab nennen — dann rechnen Sie mit der Tabelle oben selbst nach, statt sich auf unsere oder irgendeine andere Schätzung zu verlassen.
Und fragen Sie nach der Bezugsgröße: Gilt der genannte Preis für den ganzen Betrieb oder je Arbeitsbereich? Anbieter rechnen das unterschiedlich ab, und bei mehreren Bereichen ist das der größte Unterschied im Endpreis. Bei uns ist die Antwort eindeutig: 199 € netto decken bis zu 5 Arbeitsbereiche ab, jeder weitere kostet einen festen Aufpreis — Beurteilung, Mappe, Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen sind darin enthalten. Preise im Einzelnen →
Ohne Begehung. Sie beschreiben Ihren Betrieb im Fragebogen, etwa 15 Minuten, am besten beim Rundgang. Daraus entsteht die Beurteilung, und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft sie persönlich und zeichnet sie ab. Was dabei entfällt, sind Anfahrt, Terminsuche und Stundensatz — nicht die Fachkunde.
Jeder weitere Arbeitsbereich 39 € netto. Ab 8 Bereichen gibt es keinen Automatikpreis, dann sprechen wir vorher miteinander.
Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie genau diesen Betrag (Reverse Charge). Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 € — in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Warum, steht auf der Preisseite.
Dafür bekommen Sie sechs Dokumente statt eines: die Gefährdungsbeurteilung als Excel und PDF mit dem Prüfvermerk, die Arbeitsschutzmappe mit 11 Registern und 12 ausfüllfertigen Vorlagen, das vorbereitete Gefahrstoffverzeichnis als Excel und zum Aushängen, sowie Betriebsanweisungen, wenn Ihre Stoffangaben auf eine Gruppe passen. Zum Vergleich: Für eine einzelne Betriebsanweisung nennen Anbieter ab 69 € (Stand 5. August 2026).
Häufige Fragen zu den Kosten
Warum reichen die Preise von null bis in den vierstelligen Bereich?
Weil unter demselben Wort zwei verschiedene Dinge verkauft werden. In der unteren Hälfte der Spanne kaufen Sie ein Werkzeug und machen die Beurteilung selbst — vom kostenlosen Raster bis zur Software unterscheidet sich nur der Komfort. Ab dem Punkt, an dem eine Fachkraft für Arbeitssicherheit beurteilt und mit ihrem Namen abzeichnet, kaufen Sie Fachkunde und Verantwortung. Ein Preisvergleich über diese Grenze hinweg führt in die Irre; innerhalb der beiden Gruppen ist er sinnvoll. Achten Sie dort auf die Bezugsgröße: Ob ein Preis für den ganzen Betrieb oder je Arbeitsbereich gilt, macht bei mehreren Bereichen den größten Unterschied.
Gibt es die Gefährdungsbeurteilung kostenlos?
Kostenlose Raster gibt es, etwa von einzelnen Unfallversicherungsträgern für ihre Mitgliedsbetriebe. Sie sind zulässig und für einfache Fälle ausreichend. Was sie nicht leisten, liegt in ihrer Bauart: Sie beurteilen nicht für Sie. Das Raster stellt Fragen, die Beurteilung Ihres Betriebs und die Verantwortung dafür bleiben bei Ihnen, und es entsteht kein Nachweis, dass eine fachkundige Person mitgewirkt hat. Sobald Gefahrstoffe im Spiel sind, ist genau das der Punkt, an dem TRGS 400 Nr. 3.1 eine fachkundige Person verlangt.
Warum kostet der Vor-Ort-Termin so viel mehr?
Weil Sie Zeit kaufen, nicht ein Dokument. Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit nennen Stundensätze zwischen 40 und 150 € netto, für kleine und mittlere Betriebe typischerweise 70 bis 100 € (Stand 5. August 2026). Dazu kommen Anfahrt, Terminabstimmung und Nachbereitung. Bei komplexen Betrieben ist dieser Weg richtig, und wir sagen das auch dann, wenn es gegen uns spricht.
Was kostet eine einzelne Betriebsanweisung?
Anbieter nennen dafür ab 69 € je Betriebsanweisung (Stand 5. August 2026). Das ist deshalb erwähnenswert, weil Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe kein Zusatz sind, sondern nach § 14 GefStoffV zur Pflicht gehören, sobald Sie mit Gefahrstoffen umgehen. Bei uns liegen sie bei passenden Stoffangaben im Paket.
Ist der günstigste Weg auch der richtige?
Nicht immer. Sobald in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe im Spiel sind, und das sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel bereits, darf die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 Nr. 3.1 nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese Fachkunde dürfen Sie einkaufen, aber Sie brauchen sie. Eine ausgefüllte Vorlage allein liefert sie nicht.
Was kostet es bei Ihnen, und was ist dann noch offen?
199 € netto für bis zu 5 Arbeitsbereiche, jeder weitere 39 € netto, ab 8 Bereichen sprechen wir vorher. Offen bleiben drei Dinge, die Ihnen niemand von außen liefern kann: Nachweise Dritter wie Prüfprotokolle und Ersthelfer-Ausbildungen, Ihre eigenen Sicherheitsdatenblätter, und die Unterschriften Ihrer Beschäftigten unter der Unterweisung.
Grundlagen und Stand der Preisangaben
- PreiserhebungSechs öffentlich zugängliche Anbieterseiten, vollständig abgerufen am 5. August 2026. Es handelt sich um veröffentlichte Listenpreise, nicht um ausgehandelte Preise. Die Erhebung liegt dokumentiert vor und wird vor jeder Verwendung erneut geprüft.
- § 5 ArbSchGPflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, ab dem ersten Beschäftigten, ohne Ausnahme für kleine Betriebe.
- TRGS 400 Nr. 3.1 Abs. 2 und 3Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden; die Delegation an fachkundige Personen ist ausdrücklich zulässig.
- § 14 GefStoffVBetriebsanweisung und Unterweisung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Betreuung nach ASiG oder DGUV Vorschrift 2. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von der oben genannten Fachkraft für Arbeitssicherheit.

