Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
Ratgeber

Antworten auf die Fragen, die Sie sich wirklich stellen

Kein Gesetzestext, keine Panikmache: Jeder Beitrag beantwortet eine konkrete Frage im ersten Absatz, nennt die Rechtsgrundlage mit Paragraf und sagt auch, was Sie nicht brauchen. Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Brauche ich eine Gefährdungsbeurteilung auch im kleinen Büro?

Ja. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten und kennt keine Ausnahme für Büros oder für kleine Betriebe. Sie fällt im Büro nur deutlich kürzer aus als in einer Werkstatt.

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Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ab dem ersten Beschäftigten, aber nicht in der Form, die die meisten befürchten. Bis 20 Beschäftigte genügt die anlassbezogene Betreuung nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2: keine festen Einsatzzeiten, keine verpflichtende Regelbegehung. Die aufwändige Grundbetreuung beginnt erst über 20.

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Wer darf die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Verantwortlich ist immer der Arbeitgeber, und er darf sie selbst erstellen. § 5 ArbSchG verlangt dafür aber Fachkunde, und diese Fachkunde darf er sich einkaufen. Bei Gefahrstoffen ist sie zwingend: Nach TRGS 400 darf die Beurteilung dann nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

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Was gilt im Homeoffice, und muss ich dafür eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Ja, aber weniger als die meisten befürchten. Für Telearbeitsplätze gilt die Arbeitsstättenverordnung nach § 1 Abs. 4 nur in zwei Punkten: bei der erstmaligen Beurteilung des Arbeitsplatzes und für die Bildschirmarbeit, soweit sie vom Betrieb abweicht. Der übrige Anhang gilt in der Wohnung nicht, und ein Zutritt ist weder nötig noch ohne Einverständnis zulässig.

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Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung für einen Einzelhandelsbetrieb?

Zwei Themen tragen sie: der körperliche Warenumgang samt Kassenarbeitsplatz und die Gefährdung durch Menschen. Überfallprävention ist dabei kein Sonderthema für Juweliere, sondern nach DGUV Vorschrift 25 Pflichtstoff für jede Verkaufsstelle mit Bargeld.

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Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung für einen Friseursalon?

Der prägende Punkt im Salon ist die Haut: Feuchtarbeit und der Umgang mit Färbe-, Blondier- und Dauerwellprodukten. Dazu kommen Schnittverletzungen, Strom am Waschplatz, heiße Geräte, Beleuchtung, langes Stehen und Zeitdruck. Fehlt der Hautteil, ist die Beurteilung fachlich unbrauchbar.

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Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung für Gastronomie und Küche?

Rutschen auf fettigen Böden, Schnittverletzungen, Verbrennungen und der Fettbrand an der Fritteuse sind die vier Klassiker. Wichtig und oft vergessen: Fett brennt in Brandklasse F, ein normaler Pulverlöscher ist dafür ungeeignet. Dazu kommen Reinigungsmittel, Küchenklima, Heben und Tragen sowie Stoßzeiten.

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Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung für eine Kita?

Drei Themen tragen sie: der Infektionsschutz, die körperliche Belastung durch Heben und Arbeiten in Kinderhöhe und die psychische Belastung durch Personalmangel und Elternarbeit. Der Mutterschutz ist in der Kita kein Anhang, sondern die schärfste Rechtsfolge — von ihm hängt ab, ob eine schwangere Erzieherin weiterarbeiten darf.

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Weitere Beiträge entstehen laufend. Wenn Ihnen eine Frage fehlt, sagen Sie uns Bescheid: contact@validag.com