Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
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Nachweis der Unterweisung (§ 12 ArbSchG)

Betrieb 
Datum der Unterweisung 
Unterwiesen durch 
Anlass (jährlich / Einstellung / Änderung) 
Themen / Inhalte 

Teilnehmende, mit der Unterschrift wird die Teilnahme und das Verständnis der Inhalte bestätigt:

Name (Druckbuchstaben)Unterschrift
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Merkregel: Unterweisen vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen (neue Geräte, neue Stoffe, neuer Arbeitsplatz) und danach regelmäßig, in der Praxis mindestens jährlich. Grundlage der Inhalte ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Vorlage: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · § 12 ArbSchG