Regelwerk geprüft — Rechtsstand: 22.07.2026Fachlich verantwortet von Lukas Räder, Sicherheitsingenieur & Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Nachweis der Unterweisung (§ 12 ArbSchG)

Betrieb 
Datum der Unterweisung 
Unterwiesen durch 
Anlass (jährlich / Einstellung / Änderung) 
Themen / Inhalte 

Teilnehmende — mit der Unterschrift wird die Teilnahme und das Verständnis der Inhalte bestätigt:

Name (Druckbuchstaben)Unterschrift
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Merkregel: Unterweisen vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen (neue Geräte, neue Stoffe, neuer Arbeitsplatz) und danach regelmäßig — in der Praxis mindestens jährlich. Grundlage der Inhalte ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Vorlage: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · § 12 ArbSchG