Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)

Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung für Gastronomie und Küche?

Die kurze Antwort

Rutschen auf fettigen Böden, Schnittverletzungen, Verbrennungen und der Fettbrand an der Fritteuse sind die vier Klassiker. Wichtig und oft vergessen: Fett brennt in Brandklasse F, ein normaler Pulverlöscher ist dafür ungeeignet. Dazu kommen Reinigungsmittel, Küchenklima, Heben und Tragen sowie Stoßzeiten.

Lukas Räder
Lukas RäderSicherheitsingenieur · Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG) · Stand: 27. Juli 2026

Die Küche ist der Arbeitsplatz mit der höchsten Unfalldichte im Gastgewerbe: nass, heiß, eng, schnell. Die gute Nachricht ist, dass die Gefährdungen bekannt und die Maßnahmen erprobt sind. Es gibt allerdings zwei Punkte, die regelmäßig falsch gemacht werden.

Die vier Klassiker

  1. Rutschen und Stolpern. Fett und Wasser auf dem Boden, dazu Eile und volle Hände. Das ist der häufigste Unfallhergang in der Küche. Der Boden braucht eine höhere Rutschhemmung als in anderen Räumen, dazu kommen geeignetes Schuhwerk, sofortiges Aufwischen und freie Wege.
  2. Schnittverletzungen. Messer und Aufschnittschneidemaschine. Bei der Maschine gehören Restehalter, Schutzeinrichtung und die Regel dazu, dass sie nur von unterwiesenen Personen bedient und nur im ausgeschalteten Zustand gereinigt wird.
  3. Verbrennungen und Verbrühungen. Heiße Oberflächen, heißes Fett, Wasserdampf beim Öffnen von Heißluftdämpfer und Kochkessel. Zu betrachten sind auch die Transportwege heißer Behälter und die Frage, ob jemand über Kopfhöhe an heiße Gefäße greifen muss.
  4. Fettbrand an Fritteuse und Wok. Der Punkt, der am häufigsten falsch gelöst wird, siehe unten.
Der wichtigste Einzelpunkt: Fett brennt in Brandklasse F. Speisefette und Speiseöle bilden eine eigene Brandklasse. Ein Pulver- oder Schaumlöscher ist dafür ungeeignet, Wasser ist lebensgefährlich, weil es schlagartig verdampft und brennendes Fett verspritzt. In eine Küche mit Fritteuse gehört ein Fettbrandlöscher der Klasse F. Die ASR A2.2 rechnet den erforderlichen Umfang anhand konkreter Küchenbeispiele vor.

Was außerdem hineingehört

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel. Grillreiniger und Maschinenreiniger sind oft ätzend. Damit sind Gefahrstoffe im Betrieb, es braucht ein Verzeichnis und Schutzmaßnahmen. Im Spülbereich kommt Feuchtarbeit und damit das Thema Hautschutz dazu.
  • Strom in feuchter Umgebung. Geräte in Küche und Spülbereich müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Küchenklima, Wrasen und Beleuchtung. Lüftung gegen Dünste und Hitze, ausreichend Licht am Schneidplatz.
  • Heben, Tragen, langes Stehen. Getränkekisten, Geschirrkörbe, Töpfe. Arbeitshöhen, Transportwagen und Hebehilfen sind die naheliegenden Maßnahmen.
  • Zeitdruck, Gästekonflikte, Schichtarbeit. Gehört zur psychischen Belastung und ist ausdrücklich Teil der Beurteilung.

Zwei Punkte, die sich online nicht abschließend klären lassen

Anders als Büro und Friseursalon bringt die Gastronomie zwei Themen mit, bei denen ein ehrlicher Online-Dienst an seine Grenze kommt. Wir sagen das lieber vorher als hinterher:

  • Lärm in der Spülküche. Ob die Auslösewerte erreicht werden, lässt sich nur messen. Die Rechtslage ist dabei streng: Die dämmende Wirkung von Gehörschutz darf bei der Einstufung nicht mitgerechnet werden. Wer also Gehörschutz trägt, hat den Punkt damit nicht erledigt.
  • Gase, insbesondere CO2 und Flüssiggas. CO2 aus der Schankanlage ist schwerer als Luft und sammelt sich in Kellerräumen. Ob Ihre Aufstellung sicher ist, hängt an den örtlichen Verhältnissen.

In unserem Dokument werden beide Punkte trotzdem behandelt, soweit das anhand Ihrer Angaben möglich ist. Sie werden aber klar gekennzeichnet und sind von der fachkundigen Prüfung ausgenommen, mit dem Hinweis, an wen Sie sich dafür wenden: an einen sicherheitstechnischen Dienst vor Ort oder an Ihre Berufsgenossenschaft.

Hygiene ist nicht Arbeitsschutz

Ein verbreiteter Irrtum in der Gastronomie: Man habe doch ein HACCP-Konzept, damit sei das Thema erledigt. Das sind zwei verschiedene Rechtsgebiete. Die Lebensmittelhygiene schützt Ihre Gäste, die Gefährdungsbeurteilung schützt Ihre Beschäftigten. Beides ist Pflicht, und das eine ersetzt das andere nicht.

So gehen Sie praktisch vor

Teilen Sie den Betrieb in Bereiche: Küche, Gastraum und Service, Lager und Kühlräume, Spülbereich, Außenbereich. Die Küche und der Gastraum gehören getrennt, weil dort völlig unterschiedlich gearbeitet wird. Gehen Sie je Bereich die genannten Themen durch und legen Sie zu jedem eine Maßnahme mit Verantwortlichem und Termin fest.

Unser Fragebogen für die Gastronomie führt Sie in etwa 15 Minuten durch diese Bereiche und erzeugt daraus ein vollständiges Dokument als Excel und PDF. Was sich nur vor Ort klären lässt, benennen wir darin ausdrücklich.

Häufige Fragen dazu

Welcher Feuerlöscher gehört in eine Küche mit Fritteuse?

Ein Fettbrandlöscher der Brandklasse F. Speisefette und Speiseöle bilden eine eigene Brandklasse. Ein Pulverlöscher oder gar Wasser ist bei einem Fettbrand nicht nur wirkungslos, sondern gefährlich, weil es zur Fettexplosion kommen kann. Die erforderliche Ausstattung ergibt sich aus ASR A2.2.

Ist CO2 für die Schankanlage ein Problem?

Es ist ein ernstzunehmender Punkt. CO2 ist schwerer als Luft und sammelt sich in tiefliegenden Räumen, etwa im Keller. Bei einer Undichtigkeit kann das zum Ersticken führen. Der Umgang mit Gasen gehört deshalb in die Beurteilung und ist ein Punkt, der einen Blick vor Ort verdient.

Braucht ein Café mit drei Mitarbeitern eine Gefährdungsbeurteilung?

Ja. § 5 ArbSchG gilt ab dem ersten Beschäftigten. Aushilfen und Studierende auf Minijob-Basis zählen mit. Bei Beschäftigten unter 18 Jahren kommen die zusätzlichen Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes hinzu.

Ist Lebensmittelhygiene Teil der Gefährdungsbeurteilung?

Nein, das sind zwei getrennte Welten. Hygiene nach HACCP schützt die Gäste und folgt dem Lebensmittelrecht. Die Gefährdungsbeurteilung schützt Ihre Beschäftigten und folgt dem Arbeitsschutzrecht. Beides ist Pflicht, aber das eine ersetzt das andere nicht.

Wie laut ist eine Spülküche und wann wird das zum Thema?

Als Faustregel gilt: Wenn Sie sich auf einen Meter Abstand nur mit erhobener Stimme verständigen können, ist die Belastung so hoch, dass sie beurteilt werden muss. Eine belastbare Einstufung erfordert dann eine Messung, denn die dämmende Wirkung von Gehörschutz darf dabei nicht eingerechnet werden.

Was ist bei Schichtarbeit zu beachten?

Schichtarbeit und geteilte Dienste gehören zur psychischen Belastung, die § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG ausdrücklich nennt. Zu betrachten sind Dienstplangestaltung, Pausen, Vorhersehbarkeit der Einsätze und die Belastung durch Stoßzeiten.

Rechtsgrundlagen und Quellen

  • BGN/DEHOGA-BranchenleitfadenHotels und Gaststätten effizient und sicher führen, 2. Auflage März 2020: Küche und Spülküche S. 16–17, Getränkeschankanlage S. 20–21
  • ASR A2.2 (Ausgabe Mai 2018, geändert 23.05.2025)Maßnahmen gegen Brände; Brandklasse F für Speisefette und Speiseöle; Rechenbeispiele für Küchen mit Fritteusen S. 14 und S. 16
  • § 5 ArbSchGBeurteilung der Arbeitsbedingungen; Abs. 3 Nr. 6 nennt psychische Belastungen ausdrücklich
  • ASR A1.5Fußböden; in Küchenbereichen ist eine höhere Rutschhemmklasse erforderlich
  • ASR A3.4 und A3.6Beleuchtung bei hoher Sehaufgabe am Schneidplatz sowie Lüftung gegen Wrasen und Dünste
  • GefStoffV, TRGS 401Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Feuchtarbeit und Hautschutz im Spülbereich
  • DGUV Vorschrift 3Prüfung elektrischer Betriebsmittel in feuchter Umgebung
  • LärmVibrationsArbSchV § 6Auslösewerte bei Lärm; die dämmende Wirkung von Gehörschutz wird dabei nicht berücksichtigt

Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Betreuung nach ASiG oder DGUV Vorschrift 2. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von der oben genannten Fachkraft für Arbeitssicherheit.