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Passt Ihr Betrieb zum Online-Weg?
Zwei Fragen, dann wissen Sie zweierlei: was Ihr Betrieb im Arbeitsschutz wirklich muss, und ob Sie die Gefährdungsbeurteilung online erstellen können oder besser jemanden vor Ort holen. Wir sagen Ihnen auch, wenn wir nicht das richtige Werkzeug für Sie sind.
Ihr Betrieb
Frage 1 von 2Zählen Teilzeitkräfte voll mit?
Für die 20er-Grenze zählen sie anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75, darüber voll (§ 2 Abs. 5 DGUV Vorschrift 2, im Jahresdurchschnitt). Für die Ersteinschätzung genügt Ihre grobe Einordnung.Der Schnell-Check ist eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung selbst noch eine Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 und ist keine Rechtsberatung. Er hilft Ihnen einzuordnen, welcher Weg für Ihren Betrieb passt. Alle Pflichten im Detail →
