Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)

Nachweis der Unterweisung (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1)

Betrieb / Bereich 
Anlass (Erstunterweisung / Wiederholung / Veränderung) 
Datum und Dauer der Unterweisung 
Themen / Inhalte 
Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung (Betrachtungseinheit / Zeile) 
Verwendete Unterlagen (z. B. Betriebsanweisung) 
Unterwiesen durch (Name, Funktion) 
Unterschrift der unterweisenden Person 

Teilnehmende, mit der Unterschrift wird die Teilnahme bestätigt:

Name (Druckbuchstaben)Unterschrift
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Merkregel: Unterweisen bei der Einstellung und bei Veränderungen jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 Abs. 1 ArbSchG), danach mindestens einmal jährlich und dokumentiert (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG). Die Inhalte ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
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