Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)

Arbeitsschutz im Friseursalon: die Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Die kostengünstige Alternative zur Vor-Ort-Begehung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Alle Unterlagen der Gefährdungsbeurteilung auf einen Schlag: GBU, Arbeitsschutzmappe, Gefahrstoffverzeichnis, zum Festpreis.

Die kurze Antwort

Im Friseursalon wird mit Färbe-, Blondier- und Dauerwellmitteln gearbeitet, dazu kommt die Feuchtarbeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG). Bei uns füllen Sie einen Fragebogen im Betrieb aus, ohne Termin vor Ort, und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft die Beurteilung und gibt sie mit Prüfvermerk frei, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Pflicht ist die Beurteilung selbst. Dass ein Externer sie prüft, verlangt § 5 ArbSchG nicht; bei uns gehört die fachkundige Prüfung trotzdem immer dazu.

Was in Ihrer Branche typischerweise zu beurteilen ist

Eine Auswahl aus dem Gefährdungsprofil, mit dem wir die Beurteilung für Friseursalon aufbauen. Welche Zeilen Ihre Beurteilung enthält, ergibt sich aus Ihren Angaben im Fragebogen.

  • Feuchtarbeit mit Folgen wie Abnutzungsekzem und Allergie; Haut- und Atemwegsbelastung durch Färbe-, Blondier- und Dauerwellprodukte (GefStoffV, TRGS 401, TRGS 530)
  • Ausrutschen auf Haaren und nassen Böden, Schnitt- und Stichverletzungen an Schere und Rasiermesser (ASR A1.5 Anhang 2)
  • Stromschlag durch defekte Geräte, besonders in Wassernähe am Waschplatz (DGUV Vorschrift 3)
  • Verbrennungen an heißen Geräten wie Lockenstab und Kreppeisen (BGW 04-05-090 Kap. 9)
  • Langes Stehen, Zwangs- und Überkopfhaltung (BGW 04-05-090 Kap. 9)

Ausführlich: Gefährdungsbeurteilung im Friseursalon: was hineingehört

Warum eine Fachkraft mitwirken sollte

Im Salon werden Gefahrstoffe verwendet, die Gefahrstoffe sind dort der Kernfaktor der Beurteilung.

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (TRGS 400); die Aufgabe darf an fachkundige Personen übertragen werden.

Sie füllen den Fragebogen im Betrieb aus, wir liefern Systematik, Regelwerkskenntnis und die fachkundige Prüfung. Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Was Sie bekommen

  • Die Gefährdungsbeurteilung als Excel und PDF, fachkundig geprüft, mit Prüfvermerk: Name, Qualifikation und Prüfdatum.
  • Die Arbeitsschutzmappe als PDF: ein Trennblatt je Register mit seiner Rechtsgrundlage, ausfüllfertige Vorlagen und eine Übersicht, was befüllt ist und was Sie ergänzen.
  • Das Gefahrstoffverzeichnis als Excel zum Fortschreiben und als PDF zum Aushängen, vorbefüllt mit den Stoffen aus Ihren Angaben.
  • Betriebsanweisungen, wenn Ihre Stoffangaben auf eine der vorbereiteten Gruppen passen.

Nachweise Dritter (Prüfprotokolle einer befähigten Person, Ersthelfer-Ausbildungsnachweise, Vorsorgebescheinigungen) und betriebsindividuelle Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen) sind nicht enthalten.

Muster und Lieferumfang ansehen

Was es kostet

199 € netto

Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei. Nebenräume wie Empfang, Lager oder Sozialraum werden mitbeurteilt und kosten nichts extra; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche. Ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu.

Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Warum, steht auf der Preisseite.

Bei uns steht der Preis fest, bevor Sie bestellen, und es gibt keine Anfahrt. Online oder mit Termin vor Ort: die beiden Wege im Vergleich

So läuft es ab

  1. Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie vorher einmal durch alle Arbeitsbereiche. Fragebogen- und katalogbasierte Arbeitshilfen sind für die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich vorgesehen; sie müssen im Betrieb auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit geprüft und angepasst werden.
  2. Bestellen. Aus Ihren Angaben entsteht der Entwurf, Sie sehen Ihren Preis und bestellen.
  3. Prüfung und Lieferung. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft den Entwurf gegen Ihre Angaben, stellt bei Unklarheiten Rückfragen und gibt die Beurteilung mit Prüfvermerk frei, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Sie erhalten einen Link per E-Mail.

Ein einzelner Bereich, den wir nicht abschließend beurteilen können, wird im Dokument benannt und ist vom Prüfvermerk ausgenommen. Wenden Sie sich hierfür an einen sicherheitstechnischen Dienst in Ihrer Region oder Ihre Berufsgenossenschaft.

Was dieser Dienst nicht ist

Keine sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG / DGUV Vorschrift 2 · keine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb · keine Betriebsbegehung, keine Messungen · kein behördliches oder amtliches Zertifikat · keine Rechtsberatung.

Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, ohne Betriebsbegehung. Ersetzt keine Betreuung nach ASiG/DGUV Vorschrift 2.

Häufige Fragen

Ist die Prüfung durch eine Fachkraft Pflicht?

Nein. Der Arbeitgeber darf die Gefährdungsbeurteilung selbst fachkundig verantworten. Die Prüfung liefert den dokumentierten Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat.

Muss jemand zur Begehung in meinen Betrieb kommen?

Nein. Das Arbeitsschutzrecht schreibt für die Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsbegehung durch einen Externen vor. Verlangt wird eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung; die Ortskenntnis bringt der Arbeitgeber ein. Deshalb gehen Sie vor dem Ausfüllen selbst einmal durch alle Arbeitsbereiche.

Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?

199 € netto. Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche, ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu. Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar.

Ersetzt das die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nein. Die Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 ist eine eigene Pflicht und nicht Teil dieses Dienstes.

Gefährdungsprofil: Branchenmodul Friseursalon, Rechtsstand: 06.09.2026. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von Lukas Räder. Ersetzt nicht die Pflichten des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG. Alle Pflichten im Überblick