Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: die kostengünstige Alternative zur Vor-Ort-Begehung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
Alle Unterlagen der Gefährdungsbeurteilung auf einen Schlag: GBU, Arbeitsschutzmappe, Gefahrstoffverzeichnis, zum Festpreis.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG). Sie können sie selbst erstellen oder erstellen lassen. Wer sie erstellen lässt, muss dafür keinen Vor-Ort-Termin mit einer externen Fachkraft vereinbaren: Das Arbeitsschutzrecht schreibt für die Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsbegehung durch einen Externen vor. Bei uns füllen Sie einen Fragebogen im Betrieb aus, gehen dabei selbst einmal durch Ihre Räume, und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft die Beurteilung und gibt sie mit Prüfvermerk frei, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Pflicht ist die Beurteilung selbst. Dass ein Externer sie prüft, verlangt § 5 ArbSchG nicht; bei uns gehört die fachkundige Prüfung trotzdem immer dazu.
Zwei Wege, eine Beurteilung erstellen zu lassen
Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung abgeben statt selbst schreiben, gibt es zwei Wege. Beide liefern eine Beurteilung, die eine fachkundige Person verantwortet und mit Namen abzeichnet. Der Unterschied ist, wer durch den Betrieb geht.
| Mit Termin vor Ort | Online mit Prüfung (unser Weg) | |
|---|---|---|
| Wer geht durch den Betrieb? | die beauftragte Fachkraft, zusammen mit Ihnen | Sie selbst, mit unserem Fragebogen |
| Termin | nach Absprache mit dem Anbieter | keiner; Sie füllen den Fragebogen aus, wann es Ihnen passt |
| Abrechnung | üblicherweise nach Aufwand: Stundensatz, Stundenzahl, Anfahrt | fester Preis: 199 € netto (ohne USt-IdNr. 236,81 €), keine Anfahrt |
| Bis zur fertigen Beurteilung | hängt vom Anbieter ab | in der Regel 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang |
| Messungen, Prüfung von Geräten | je nach Auftrag möglich | nicht enthalten |
Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrem Betrieb ab. Haben Sie mehrere Dinge, die nur vor Ort geklärt werden können, etwa Lärm, der gemessen werden muss, ist der Termin vor Ort der bessere Weg. Für viele Büros, Läden, Salons und Praxen reicht der Fragebogen.
Was in Ihrer Branche typischerweise zu beurteilen ist:
- Gefährdungsbeurteilung Büro
- Gefährdungsbeurteilung Einzelhandel
- Gefährdungsbeurteilung Friseur
- Gefährdungsbeurteilung Gastronomie
- Gefährdungsbeurteilung Kita
- Gefährdungsbeurteilung Homeoffice
Warum es ohne Termin vor Ort geht, und was Sie dafür selbst tun
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt eine Beurteilung der Gefährdungen, aber keine bestimmte Methode. Verlangt wird eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung; die Ortskenntnis bringt der Arbeitgeber ein, er ist für die Beurteilung verantwortlich. Begehungen kommen in den Vorschriften vor allem als Aufgabe der Aufsicht vor, nicht als Voraussetzung für die Erstellung. Wer fachkundig ist, steht hier: Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Fragebogen- und katalogbasierte Arbeitshilfen sind für die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen im Betrieb auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit geprüft und angepasst werden. Genau das ist Ihr Teil:
- Vor dem Ausfüllen: einmal durch alle Arbeitsbereiche gehen, mit dem Fragebogen in der Hand oder auf dem Telefon.
- Beim Ausfüllen: angeben, was es bei Ihnen wirklich gibt: Bereiche, Geräte, Reinigungs- und andere Gefahrstoffe, besondere Personengruppen.
- Nach der Lieferung: die Beurteilung mit Ihrem Betrieb abgleichen und die Maßnahmen umsetzen. Das Dokument enthält dafür einen Kasten „Was Sie jetzt im Betrieb tun müssen“.
Sie füllen den Fragebogen im Betrieb aus, wir liefern Systematik, Regelwerkskenntnis und die fachkundige Prüfung.
So läuft es ab
- Fragebogen ausfüllen. Branche wählen, Bereiche, Arbeitsmittel und Stoffe angeben. Der Fragebogen fragt nach Sachverhalten, nicht nach Fachbegriffen.
- Entwurf entsteht, Sie sehen den Preis. Aus Ihren Angaben entsteht der Entwurf der Beurteilung aus einem Katalog von Bausteinen mit Quellenangabe. Erst jetzt bestellen und bezahlen Sie.
- Fachkundige Prüfung. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft den Entwurf gegen Ihre Angaben, stellt bei Unklarheiten Rückfragen und gibt die Beurteilung mit Prüfvermerk frei: mit Name, Qualifikation und Prüfdatum.
- Lieferung. Sie erhalten einen Link per E-Mail, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Rückfragen verlängern die Frist um die Zeit bis zu Ihrer Antwort.
Ausführlich: So funktioniert's
Was Sie bekommen
- Die Gefährdungsbeurteilung als Excel und PDF, fachkundig geprüft, mit Prüfvermerk.
- Die Arbeitsschutzmappe als PDF: ein Trennblatt je Register mit seiner Rechtsgrundlage, ausfüllfertige Vorlagen und eine Übersicht, was befüllt ist und was Sie ergänzen.
- Das Gefahrstoffverzeichnis als Excel und PDF.
- Betriebsanweisungen, wenn Ihre Stoffangaben auf eine der vorbereiteten Gruppen passen.
Die Beurteilung kommt fertig und abgezeichnet, für die übrigen Register liegen ausfüllfertige Vorlagen bei, und eine Übersichtsseite sagt, was Sie selbst eintragen. Nachweise Dritter (Prüfprotokolle einer befähigten Person, Ersthelfer-Ausbildungsnachweise, Vorsorgebescheinigungen) und betriebsindividuelle Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen) sind nicht enthalten.
Muster und Lieferumfang ansehen
Was es kostet, und womit Sie es vergleichen können
199 € netto
Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei. Nebenräume wie Empfang, Lager oder Sozialraum werden mitbeurteilt und kosten nichts extra; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche. Ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu.
Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Warum, steht auf der Preisseite.Der Weg mit Termin vor Ort wird anders abgerechnet. Dort kaufen Sie Arbeitszeit: Üblicherweise wird nach Aufwand abgerechnet, nicht pauschal, und die Anfahrt kommt hinzu. Bei uns steht der Preis fest, bevor Sie bestellen, und es gibt keine Anfahrt. Fragen Sie jeden Anbieter vor der Beauftragung nach Stundensatz, Stundenzahl und Anfahrt, und ob ein genannter Preis für den ganzen Betrieb oder je Arbeitsbereich gilt.
Mehr dazu: Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Wann dieser Weg nicht passt
Für Ihre Konstellation ist unser Online-Weg nicht immer das richtige Werkzeug. Das gilt etwa, wenn Lärm oder Gefahrstoffe gemessen werden müssen, wenn Sie mehr als 20 Beschäftigte haben oder wenn mehrere Sachverhalte nur vor Ort zu klären sind. Ein einzelner Bereich, den wir nicht abschließend beurteilen können, wird im Dokument benannt und ist vom Prüfvermerk ausgenommen. Wenden Sie sich hierfür an einen sicherheitstechnischen Dienst in Ihrer Region oder Ihre Berufsgenossenschaft.
Für Kitas gilt zusätzlich: Diese Beurteilung gilt Ihren Beschäftigten; die Beurteilung für die betreuten Kinder ist daneben geschuldet und nicht Teil dieses Pakets.
Kostenlos prüfen, ob Ihr Betrieb passt
Was dieser Dienst nicht ist
Keine sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG / DGUV Vorschrift 2 · keine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb · keine Betriebsbegehung, keine Messungen · kein behördliches oder amtliches Zertifikat · keine Rechtsberatung.
Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, ohne Betriebsbegehung. Ersetzt keine Betreuung nach ASiG/DGUV Vorschrift 2.
Häufige Fragen
Kann ich eine Gefährdungsbeurteilung online erstellen lassen?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt für die Gefährdungsbeurteilung keine Methode und keine Betriebsbegehung durch einen Externen vor. Verlangt wird eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung; die Ortskenntnis bringt der Arbeitgeber ein.
Muss jemand zur Begehung in meinen Betrieb kommen?
Für die Erstellung nicht. Gehen müssen Sie selbst: Eine Arbeitshilfe aus Fragebogen und Katalog muss im Betrieb auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit geprüft und angepasst werden. Deshalb gehen Sie vor dem Ausfüllen einmal durch alle Arbeitsbereiche.
Was kostet es, eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen?
Bei uns 199 € netto, mit fachkundiger Prüfung. Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche, ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu. Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Mit Termin vor Ort wird üblicherweise nach Aufwand abgerechnet, nicht pauschal.
Wie schnell bekomme ich die Gefährdungsbeurteilung?
In der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Rückfragen verlängern die Frist um die Zeit bis zu Ihrer Antwort.
Wann bezahle ich?
Nach dem Fragebogen. Ausfüllen kostet nichts; erst am Ende sehen Sie den Preis für Ihren Betrieb und entscheiden, ob Sie bestellen. Die fachkundige Prüfung beginnt mit dem Zahlungseingang.
Ist die Prüfung durch eine Fachkraft Pflicht?
Nein. Der Arbeitgeber darf die Gefährdungsbeurteilung selbst fachkundig verantworten. Die Prüfung liefert den dokumentierten Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat.
Gilt das auch für kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten?
Ja. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG). Unser Dienst ist für Betriebe mit 1 bis 20 Beschäftigten gebaut.
Was ist, wenn bei mir etwas gemessen werden muss?
Dann wird dieser Bereich im Dokument benannt und ist vom Prüfvermerk ausgenommen. Wenden Sie sich hierfür an einen sicherheitstechnischen Dienst in Ihrer Region oder Ihre Berufsgenossenschaft.
Ersetzt das die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Die Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 ist eine eigene Pflicht und nicht Teil dieses Dienstes.
Rechtsgrundlagen
- § 5 ArbSchGPflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, ab dem ersten Beschäftigten, ohne Vorgabe einer bestimmten Methode.
- DGUV/VBG „Gefährdungsbeurteilung: So geht's“, S. 10Katalog-Arbeitshilfen sind zulässig und vor Ort auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Rechtsstand: 06.09.2026. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von der oben genannten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ersetzt nicht die Pflichten des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG. Alle Pflichten im Überblick

