Gefährdungsbeurteilung für Ihr Kosmetikstudio, fachkundig geprüft
Die kostengünstige Alternative zur Vor-Ort-Begehung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Alle Unterlagen der Gefährdungsbeurteilung auf einen Schlag: GBU, Arbeitsschutzmappe, Gefahrstoffverzeichnis, zum Festpreis.
Für Kosmetik- und Schönheitssalons ohne gezielte Hautdurchtrennung, mit Nagelmodellage und kosmetischer Fußpflege. Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG). Bei uns füllen Sie einen Fragebogen im Betrieb aus, ohne Termin vor Ort, und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft die Beurteilung und gibt sie mit Prüfvermerk frei, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Pflicht ist die Beurteilung selbst. Dass ein Externer sie prüft, verlangt § 5 ArbSchG nicht; bei uns gehört die fachkundige Prüfung trotzdem immer dazu.
Was in Ihrer Branche typischerweise zu beurteilen ist
Eine Auswahl aus dem Gefährdungsprofil, mit dem wir die Beurteilung für Kosmetik- und Schönheitssalon aufbauen. Welche Zeilen Ihre Beurteilung enthält, ergibt sich aus Ihren Angaben im Fragebogen.
- Feuchtarbeit und langes Handschuhtragen; Produkte wie Nagelkleber und Werkzeugreiniger; Feil- und Schleifstaub beim Abtragen von Kunstnägeln (TRGS 401, TRGS 402, TRGS 500; BGW 04-05-080 Kap. 4.2 und 5.4)
- Infektionsgefährdung bei Fuß- und Nagelpflege durch Hautkontakt und beim Fräsen und Schleifen (BioStoffV, TRBA 460; BGW 04-05-080 Kap. 5.3 und 5.4)
- Quetschen an elektrisch höhenverstellbaren Behandlungsliegen; Schnitt und Stich an spitzen Instrumenten (BGW 04-05-080 Kap. 4.6, 4.7 und 5.3)
- Entzündbare Produkte wie Nagellackentferner und die meisten Desinfektionsmittel (ASR A2.2; BGW 04-05-080 Kap. 4.1 und 4.2)
- Langes Stehen wie langes Sitzen, ungünstige Haltungen über der Kundin (ArbStättV Anhang Nr. 3.3 Abs. 2; BGW 04-05-080 Kap. 4.3)
Warum eine Fachkraft mitwirken sollte
Im Kosmetik- und Nagelstudio sind die Gefahrstoffe ein Kernfaktor der Beurteilung.
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen darf die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden (TRGS 400); die Aufgabe darf an fachkundige Personen übertragen werden.
Sie füllen den Fragebogen im Betrieb aus, wir liefern Systematik, Regelwerkskenntnis und die fachkundige Prüfung. Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Was Sie bekommen
- Die Gefährdungsbeurteilung als Excel und PDF, fachkundig geprüft, mit Prüfvermerk: Name, Qualifikation und Prüfdatum.
- Die Arbeitsschutzmappe als PDF: ein Trennblatt je Register mit seiner Rechtsgrundlage, ausfüllfertige Vorlagen und eine Übersicht, was befüllt ist und was Sie ergänzen.
- Das Gefahrstoffverzeichnis als Excel zum Fortschreiben und als PDF zum Aushängen, vorbefüllt mit den Stoffen aus Ihren Angaben.
- Betriebsanweisungen, wenn Ihre Stoffangaben auf eine der vorbereiteten Gruppen passen.
Nachweise Dritter (Prüfprotokolle einer befähigten Person, Ersthelfer-Ausbildungsnachweise, Vorsorgebescheinigungen) und betriebsindividuelle Unterlagen (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen) sind nicht enthalten.
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Was es kostet
199 € netto
Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei. Nebenräume wie Empfang, Lager oder Sozialraum werden mitbeurteilt und kosten nichts extra; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche. Ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu.
Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar. Warum, steht auf der Preisseite.Bei uns steht der Preis fest, bevor Sie bestellen, und es gibt keine Anfahrt. Online oder mit Termin vor Ort: die beiden Wege im Vergleich
So läuft es ab
- Fragebogen ausfüllen. Gehen Sie vorher einmal durch alle Arbeitsbereiche. Fragebogen- und katalogbasierte Arbeitshilfen sind für die Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich vorgesehen; sie müssen im Betrieb auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit geprüft und angepasst werden.
- Bestellen. Aus Ihren Angaben entsteht der Entwurf, Sie sehen Ihren Preis und bestellen.
- Prüfung und Lieferung. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft den Entwurf gegen Ihre Angaben, stellt bei Unklarheiten Rückfragen und gibt die Beurteilung mit Prüfvermerk frei, in der Regel in 1 bis 3 Werktagen nach Zahlungseingang. Sie erhalten einen Link per E-Mail.
Ein einzelner Bereich, den wir nicht abschließend beurteilen können, wird im Dokument benannt und ist vom Prüfvermerk ausgenommen. Wenden Sie sich hierfür an einen sicherheitstechnischen Dienst in Ihrer Region oder Ihre Berufsgenossenschaft.
Was dieser Dienst nicht ist
Keine sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG / DGUV Vorschrift 2 · keine Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihren Betrieb · keine Betriebsbegehung, keine Messungen · kein behördliches oder amtliches Zertifikat · keine Rechtsberatung.
Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, ohne Betriebsbegehung. Ersetzt keine Betreuung nach ASiG/DGUV Vorschrift 2.
Häufige Fragen
Ist die Prüfung durch eine Fachkraft Pflicht?
Nein. Der Arbeitgeber darf die Gefährdungsbeurteilung selbst fachkundig verantworten. Die Prüfung liefert den dokumentierten Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat.
Gilt das auch für medizinische Kosmetik oder Podologie?
Nein. Arbeitsbereiche der medizinischen Kosmetik und Praxen der nichtärztlichen Heilkunde zählen nach TRBA 250 Nr. 1 Abs. 2 zum Gesundheitsdienst; dafür ist dieser Dienst nicht das richtige Werkzeug. Ebenfalls nicht dabei sind Tattoo und Piercing sowie Laser- und IPL-Behandlungen. Kosmetische Fußpflege ist dabei.
Muss jemand zur Begehung in meinen Betrieb kommen?
Nein. Das Arbeitsschutzrecht schreibt für die Gefährdungsbeurteilung keine Betriebsbegehung durch einen Externen vor. Verlangt wird eine fachkundige, tätigkeitsbezogene Ermittlung; die Ortskenntnis bringt der Arbeitgeber ein. Deshalb gehen Sie vor dem Ausfüllen selbst einmal durch alle Arbeitsbereiche.
Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?
199 € netto. Für die allermeisten Betriebe bleibt es dabei; berechnet werden nur eigenständig zu beurteilende Arbeitsbereiche, ab dem sechsten kommen 39 € je Bereich dazu. Mit USt-IdNr. Ihres Betriebs zahlen Sie 199,00 €. Ohne Nummer kommen 19 % Umsatzsteuer hinzu, zusammen 236,81 €, in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehbar.
Ersetzt das die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Nein. Die Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 ist eine eigene Pflicht und nicht Teil dieses Dienstes.
Gefährdungsprofil: Branchenmodul Kosmetik- und Schönheitssalon, Rechtsstand: 06.09.2026. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von Lukas Räder. Ersetzt nicht die Pflichten des Arbeitgebers nach § 5 ArbSchG. Alle Pflichten im Überblick
