← Was in eine Betriebsanweisung gehört und woher die Angaben kommen
Betriebsanweisung gemäß § 14 GefStoffV
Betrieb: Nr.: Stand:
1 Anwendungsbereich — Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit:
Gefahrenpiktogramme laut Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 2)
2 Gefahrstoffe · Handelsname(n) aus dem Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 1)
3 Gefahren für Mensch und Umwelt · H- und EUH-Sätze im Wortlaut oder sinnvoll umschrieben (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2)
4 Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln · aus der Gefährdungsbeurteilung; Schutzhandschuhe und Hautmittel oder Verweis auf den Hautschutzplan
5 Verhalten im Gefahrfall · z. B. verschüttetes Produkt, Brand, ungewöhnlicher Geruch
6 Erste Hilfe · nach Einatmen · nach Haut- und Augenkontakt · nach Verschlucken (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 4)
7 Sachgerechte Entsorgung · Reste und Verpackungen (Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 13)
Ersthelfer/in: Notruf: Giftnotruf:
Datum, Unterschrift Arbeitgeber/in:
Vor dem Aushang anpassen: Musterbetriebsanweisungen sind an die betriebsspezifischen Gegebenheiten anzupassen und dementsprechend zu ergänzen (TRGS 555 Nr. 3.1 Abs. 12). Aushang an geeigneter Stelle, möglichst in Arbeitsplatznähe; die Beschäftigten werden anhand dieser Anweisung mündlich unterwiesen (§ 14 Abs. 2 GefStoffV).
Grundlage: § 14 GefStoffV · Gliederung nach TRGS 555 Nr. 3.2.1 · Die Angaben zu Punkt 2 und 3 stammen aus dem Sicherheitsdatenblatt des konkreten Produkts und werden nicht vorgegeben.
Kostenlose Vorlage von arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Ihre Gefährdungsbeurteilung: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de/gbu-erstellen
