← Was beim Brandschutz Pflicht ist und was die Gefährdungsbeurteilung entscheidet
Brandschutz-Checkliste
Betrieb: Datum:
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☐ keiner — normale Brandgefährdung im ganzen Betrieb
| Feuerlöscher | ja | nein | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Grundausstattung nach ASR A2.2 Nr. 5 ermittelt (Ergebnis unten eintragen) | |||
| In mehrgeschossigen Gebäuden je Geschoss mindestens 6 Löschmitteleinheiten | |||
| Bei erhöhter Brandgefährdung: zusätzliche Löscher für die dort vorhandene Brandklasse, z. B. Fettbrandlöscher an der Fritteuse (Nr. 6.2) |
| Fluchtwege und Notausgänge | ja | nein | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Fluchtwege frei und gekennzeichnet | |||
| Länge bis zum Notausgang eingehalten: 35 m (ohne oder normale Brandgefährdung) · 25 m (erhöht, ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtung) · 35 m (erhöht, mit) — ASR A2.3 Nr. 5 Abs. 2 | |||
| Sicherheitsbeleuchtung, falls vorhanden: instand gehalten und auf Funktion geprüft (ASR A2.3 Nr. 9 Abs. 10) |
| Organisation | ja | nein | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Verhaltensregeln für den Brandfall festgelegt: Alarmierung, Löschen, Räumung, Sammelplatz (ASR A2.2 Nr. 7.1 Abs. 1) | |||
| Aushang der Brandschutzmaßnahmen, wo häufig Besucher oder Fremdfirmen anwesend sind oder erhöhte Brandgefährdung besteht (Nr. 7.1 Abs. 2) | |||
| Flucht- und Rettungsplan erforderlich? Geprüft nach ASR A2.3 Nr. 10 Abs. 1 (Publikumsverkehr, unübersichtliche Fluchtwege, erhöhte Gefährdung) | |||
| Falls erforderlich: Plan ausgehängt, Inhalt in der Unterweisung, Räumungsübung durchgeführt (Nr. 11 Abs. 2) | |||
| Brandschutzhelfer benannt; Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung, in der Regel 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2 Nr. 7.3) | |||
| Unterweisung vor Beschäftigungsbeginn, bei Tätigkeitswechsel und mindestens einmal jährlich (ASR A2.2 Nr. 7.2) |
Ermittelte Feuerlöscher-Ausstattung (Anzahl, Art, Standort):
Brandschutzhelfer (Namen):
Letzte Unterweisung am: Sammelplatz:
Grundlage: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Nr. 5, 6.1, 6.2, 7.1–7.3) · ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (Nr. 5 Abs. 2, 9 Abs. 10, 10 Abs. 1, 11 Abs. 2) · Die Maße sind Mindestmaße aus dem Arbeitsschutz; weitergehendes Bauordnungsrecht der Länder bleibt unberührt (§ 3a Abs. 4 ArbStättV). Die Checkliste ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung.
Kostenlose Vorlage von arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Ihre Gefährdungsbeurteilung: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de/gbu-erstellen
