Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
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Erste Hilfe

Notruf (Rettungsdienst / Feuerwehr)112
Polizei110
Ersthelferin / Ersthelfer 
Ersthelferin / Ersthelfer (Vertretung) 
Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten) befindet sich 
Nächste erreichbare Ärztin / nächster Arzt 
Durchgangsärztin / Durchgangsarzt 
Nächstgelegenes Krankenhaus 
Giftnotruf (regional) 
Unfallversicherungsträger / Mitgliedsnummer 
Im Notfall: Ruhe bewahren · Unfallstelle sichern · eigene Sicherheit beachten · Notruf 112: Wo ist der Notfall? Dann warten auf Fragen: Was ist geschehen? Wie viele Verletzte? Welche Verletzungen? · Erste Hilfe leisten · Jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).
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