← Was der Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz tun muss
Mitarbeiterin ist schwanger: Checkliste für den Arbeitgeber
Betrieb: Mitteilung am:
Tätigkeit der Frau:
| ✓ | Schritt | MuSchG | Datum |
|---|---|---|---|
| ☐ | Beurteilung je Tätigkeit liegt vor (Gefährdungsbeurteilung mit Ergebnis a, b oder c für die Tätigkeit der Frau) | § 10 Abs. 1 | |
| ☐ | Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigt | § 27 Abs. 1 Nr. 1 | |
| ☐ | Beschäftigung bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oder mit getakteter Arbeit geplant? Dann ebenfalls benachrichtigt | § 27 Abs. 1 Nr. 2 | |
| ☐ | Erforderliche Schutzmaßnahmen unverzüglich festgelegt | § 10 Abs. 2 Satz 1 | |
| ☐ | Bis dahin nur Tätigkeiten, für die die Schutzmaßnahmen getroffen sind | § 10 Abs. 3 | |
| ☐ | Gespräch über weitere Anpassungen angeboten | § 10 Abs. 2 Satz 2 | |
| ☐ | Frau über die Beurteilung und ihre Schutzmaßnahmen informiert | § 14 Abs. 3 | |
| ☐ | Schutzmaßnahmen überprüft, Ergebnis dokumentiert | § 14 Abs. 1 Nr. 2 | |
| ☐ | Information vertraulich behandelt, keine unbefugte Weitergabe | § 27 Abs. 1 | |
| ☐ | Unterlagen abgelegt, Aufbewahrung mindestens zwei Jahre nach der letzten Eintragung | § 27 Abs. 5 |
Ergebnis der Beurteilung für diese Tätigkeit (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2):
- ☐ a) Voraussichtlich keine Schutzmaßnahmen erforderlich
- ☐ b) Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG)
- ☐ c) Fortführung an diesem Arbeitsplatz voraussichtlich nicht möglich: Rangfolge des § 13 Abs. 1 MuSchG prüfen
Festgelegte Schutzmaßnahmen:
Rangfolge bei unverantwortbarer Gefährdung (§ 13 Abs. 1 MuSchG): 1. Arbeitsbedingungen umgestalten · 2. anderer geeigneter, zumutbarer Arbeitsplatz · 3. erst wenn beides die Gefährdung nicht ausschließt, darf die Frau nicht weiter beschäftigt werden. Diese Entscheidung trifft der Arbeitgeber im Einzelfall. Zuständig für die Benachrichtigung ist die nach Landesrecht bestimmte Aufsichtsbehörde (§ 29 Abs. 1 MuSchG).
Kostenlose Vorlage von arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Ihre Gefährdungsbeurteilung: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de/gbu-erstellen
