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Verbandbuch: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Betrieb: Jahr:
| Datum / Uhrzeit des Ereignisses | Name der verletzten oder erkrankten Person | Ort im Betrieb und Hergang | Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung | Erste-Hilfe-Maßnahmen (mit Datum / Uhrzeit) | Name Ersthelfer/in | Zeugen |
|---|---|---|---|---|---|---|
Wichtig: Jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren, auch kleine Verletzungen. Die Aufzeichnungen sind fünf Jahre verfügbar zu halten und vertraulich zu behandeln (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1); es sind Gesundheitsdaten. Ausgefüllte Blätter deshalb nicht offen am Verbandkasten aufbewahren, sondern dort sammeln, wo Unbefugte keinen Zugriff haben. Die Dokumentation dient als Nachweis, dass die Verletzung oder Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit aufgetreten ist — wichtig vor allem dann, wenn später Spätfolgen eintreten.
Vorlage: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Grundlage: Pflicht zur Ersten Hilfe (§ 10 ArbSchG), Dokumentation und Aufbewahrung (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1) · Spalten nach DGUV Information 204-021 (Januar 2023)
